Hubarbeitsbühnenbediener
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter die Hübarbeitsbühnen bedienen sowie alle die
dieses zukünftig beabsichtigen.
Ziel:
sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen (Themenschwerpunkte hier unter
anderem beim DGUV V 1 (bisherige BGV A1 ), DGUV Regel 100-
500 (bisherige BGR 500 ),DGUV G 308-008
(bisherige BGG/GUV-G 966 ),DIN EN 280)
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
Antriebsarten
Standsicherheit
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfung
Umgang mit Personen
Sondereinsätze
Verkehrsregeln, Verkehrswege
Der Bediener muss folgende Kriterien erfüllen:
Mindestens 18 Jahre alt sein
Gesundheitlich geeignet sein
Verantwortungsbewusst und
Motorisch geschickt sein
Dauer:
12- 16 Lerneinheiten
Gültigkeit:
ohne Befristung gültig( Voraussetzung jährliche Unterweisung des
Fahrers)
Ausbildung mit Prüfung gem. DGUV G 308-008
Jährliche Unterweisung gem. DGUV V 1